A. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von vibs.media, die vom Kunden beauftragt werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Mit Beauftragung von vibs.media durch den Kunden erkennt dieser die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt vibs.media mit den Vertragsleistungen entsprechend des zeitlich letzten Angebots. In der Regel erstrecken sich die Vertragsleistungen auf das erstellen von Konzepten, Drehbüchern, die Planung und Durchführung von Film sowie Fotoaufnahmen, die Erstellung von Webseiten und das betreuen der Social Media Kanäle.
Es ist vibs.media gestattet, in vorheriger Absprache mit dem Kunden zur Erbringung der Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt vibs.media gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen vibs.media und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch vibs.media erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von vibs.media ist nicht vorgesehen.
2. Film- und Bildaufnahmen
An manchen Drehtagen von vibs.media werden Film- und Fotoaufnahmen angefertigt, die in der Presse, in Printmedien, im Internet (z.B.Homepage vibs.media) und sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) zu werblichen Zwecken für vibs.media veröffentlicht werden können. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl mehr oder weniger zufällig erfolgt. Etwaige Aufnahmen werden im Vorfeld mit dem Kunde von vibs.media abgestimmt und dürfen nur durch eine schriftliche Bestätigung des Kunden von vibs.media genutzt werden.
3. Durchführung der Vertragsleistungen
Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Kunden. vibs.media wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Terminen und Fristen führen, für die vibs.media nicht einsteht.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für vibs.media kostenlos erbracht werden.
vibs.media erbringt eine Dienstleistung, daher sind die Parteien sich darüber einig, dass vibs.media keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich die durchzuführende Leistung schuldet.
4. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, streng vertraulich. vibs.media verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung nach Absatz 1.
5. Copyright / Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen, von vibs.media oder seinen beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten, Filmen, Bildern, Logos und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im vereinbarten Vertragsumfang genutzt werden.
Weitergehende Nutzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern.
6. Gewährleistung und Haftung
Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet vibs.media in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
vibs.medis haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihm im vereinbarten Leistungsumfang gem. 1. eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Rücktritt durch vibs.media
Ist die ordentliche Durchführung eines Drehs, Fotoshooting aufgrund höherer Gewalt oder Erkrankung von vibs.media oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behält sich vibs.media vor, den Dreh/ Fototermin zu verschieben bzw. abzusagen. In den vorgenannten Fällen lässt vibs.media den Kunden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zukommen und bemüht sich nach Rücksprache und Abstimmung mit dem Kunden um Ersatztermine. Alternativ erstattet vibs.media etwaige bereits gezahlte Honorare in vollem Umfang zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines von vibs.media abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadenersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden
8. Vertragsrücktritt (Stornierungskosten) und Verschiebung durch den Kunden
Bei Stornierung eines Drehs- und/oder Fototermins, gleich aus welchem Grund, steht vibs.media ein Anspruch auf Ersatz der aus der Absage entstandenen Kosten zu.
Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Nettovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
• Absage des Drehs bis zu 4 Wochen vor dem Drehtag = 30%
• Absage des Drehs weniger als 4 Wochen vor dem Drehtag = 50%
Alle Entschädigungen zzgl. weiterer Stornierungskosten z.B., Technik, Personal, Flüge, Hotels etc. Diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die vereinbarten 100% -Preise laut Angebot. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet. Die Stornierung eines Auftrages bedarf immer der Schriftform.
Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Rechtzeitige Verschiebung des Drehtermins stellt eine Ausnahme von dieser Regelung dar. „Rechtzeitig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kunde vibs.media über die Verschiebung spätestens 14 Tage vor dem Drehtermin informiert (per Telefon, Email, Post) und nach Abstimmung und Rücksprache zwischen Kunde und vibs.media ein Ersatztermin für den Drehtag gefunden wird. Sollten Kosten aus der Verschiebung entstehen (Umbuchungskosten, Stornokosten Flug/Hotel o.ä.) so werden diese vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
9. Vergütung
Der Kunde zahlt die im Angebot aufgeführten und beauftragten Vergütungen. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Endabrechnung über den Betrag wird im Anschluss an das fertige Produkt gestellt. Dieser Betrag wird sofort nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ausnahmen sind schriftlich um im Voraus festzulegen. Sollten die Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum, z.B. mehrere Monate gehen, wird am Ende eines jeden Monats eine Zwischenrechnung gestellt und abgerechnet.
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung während einer Veranstaltung sowie die Reisekosten von vibs.media werden vom Kunden übernommen und mit 0,35 Euro/km oder alternativ einer Bahnfahrt erster Klasse bzw. einer Flugreise zum Economy Tarif (mit Gepäck) angesetzt. Ausgangspunkt der Km-Berechnung ist der Firmensitz von vibs.media. Die Wahl des Verkehrsmittels steht vibs.media frei, wobei die Interessen des Kunden, sowie auf stressfreies und effizientes Reisen geachtet wird.
10. Anbieterrecht
vibs.media ist berechtigt, seine Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Kunden anzubieten. Punkt 4 gilt entsprechend.
B. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten bei der Durchführung der Veranstaltung GEMA Gebühren fällig werden, so zahlt diese der Kunde. Dieser verpflichtet sich ebenfalls, die diesbezüglichen Anmeldungen vorzunehmen, es sei denn, es werden schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist für Deutschland Stuttgart.
Verträge und sämtliche erteilten Aufträge unterliegen der Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
vibs.media - Tim Meyle
Stand Mai 2024